Die Patientinnen und Patienten beteiligen sich gemäss dem Krankenversicherungsgesetz an den Kosten für erbrachte Leistungen.
Diese Kosten setzen sich zusammen aus einem festen Jahresbeitrag (Franchise) pro Kalenderjahr und einem Selbstbehalt. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren haben keine ordentliche Franchise zu bezahlen (kann aber auf freiwilliger Basis mit einer Prämienreduktion abgeschlossen werden).
Der eben erwähnte Selbstbehalt von 10 Prozent des verbleibenden Rechnungsbetrages (nach Abzug der Franchise) ist pro erwachsene Person auf maximal 700 Franken pro Kalenderjahr limitiert. Bei Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre beträgt der maximale Selbstbehalt 350 Franken pro Kalenderjahr.
Der Beitrag an die Kosten eines stationären Aufenthalts im Spital beträgt 15 Franken pro Tag. Keinen Beitrag entrichten Kinder und junge Erwachsene die in Ausbildung sind.
Medizinisch notwendige Transportkosten sind zu 50% maximal 500 Franken pro Kalenderjahr versichert. Rettungskosten werden zu 50% maximal 5000 Franken pro Kalenderjahr übernommen .
Die Grundversicherung übernimmt den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines anerkannten Spitals im Wohnkanton. Medizinisch notwendige Leistungen (inkl. Notfall), die im Wohnkanton nicht durchgeführt werden können, werden durch die Grundversicherung auch ausserhalb des Wohnkantons übernommen. Für allgemeine (ganze Schweiz), halbprivate oder private Aufenthalte in einem Spital, inkl. freie Arztwahl bietet die GALENOS Zusatzversicherungen an.
Durch den Arzt, mit anerkannter Weiterbildung, können Vergütungen bei folgenden Behandlungen erbracht werden:
Die zur Behandlung eingesetzten Medikamente können unter Berücksichtigung der Spezialitätenlisten oder Arzneimittelliste ebenfalls vergütet werden.
Während der Schwangerschaft sieben Routineuntersuchungen, sowie zwei Ultraschalluntersuchungen. Ausgenommen sind Fälle einer Risikoschwangerschaft. Zwischen sechster und zehnter postpartum-Woche wird aus der Grundversicherung eine Nachkontrolle übernommen.
An Geburtsvorbereitungskurse die von anerkannten Hebammen durchgeführt werden, bezahlt die Grundversicherung CHF 150.
Natürlich die Geburt, wenn diese von einem anerkannten Leistungserbringer durchgeführt wird, sei es im Spital, in einem Geburtshaus oder in den eigenen vier Wänden.
Die Grundversicherung übernimmt die pflichtigen Kosten von Behandlungen, die in Notfällen im Ausland erbracht werden. Dies bis zum maximal doppelten Betrag der Kosten, die in der Schweiz für eine vergleichbare Behandlung vergütet werden.
Bei schweren Erkrankungen des Kausystems oder Schäden des Kausystems die durch einen Unfall verursacht wurden werden Leistungen aus der Grundversicherung entrichtet. Aus der Zusatzversicherung Maxica sind Leistungen bis zu CHF 10'000 pro Kalenderjahr möglich.
Bis zum vollendeten 18. Altersjahr 180 Franken im Jahr aus der Grundversicherung. Spezialfälle werden höher vergütet. Aus der Zusatzversicherung Maxica werden bis max. CHF 200 pro Kalenderjahr übernommen.
Verzichten Sie auf ein mühsames Sammeln Ihrer Rechnungen. Senden Sie uns Ihre Rückforderungsbelege fortlaufend zu. So haben wir Ende Jahr auch nicht die branchenüblichen Rückstände in der Leistungsabwicklung und Sie müssen auch nicht mit langen Wartezeiten rechnen.
Galenos gehört neu zur Visana-Gruppe und bietet darum nun auch Visana-Produkte (Zusatzversicherungen) an.
Kunden von Galenos profitieren von einer noch breiteren Produktpalette mit vielfältigen Dienstleistungsangeboten und Sparmöglichkeiten.
Das sind die neuen Galenos-Modelle, die den bisherigen Angeboten Minica und Minica-Optima nachfolgen. Für Sie ändert sich nichts und Sie profitieren von weiteren Angeboten und Sparmöglichkeiten.
Visana hat Galenos übernommen, und die Grundversicherungsmodelle wurden angepasst. Für Sie ändert sich nichts. Sie können weiterhin zu dem von Ihnen gewählten Arzt gehen.
Galenos ist neu ein Unternehmen der Visana-Gruppe. Darum erhalten Sie künftig die gleichen attraktiven Zahlungsbedingungen wie die Visana-Kunden.
Bei jährlicher Prämienzahlung erhalten Sie 2% und bei halbjährlicher Zahlung 1% Skonto auf Ihren Rechnungsbetrag bei fristgerechter Begleichung der Rechnung.
Lastschriftverfahren der Banken (LSV+) und Debit Direct (DD) für Prämien und Leistungen
Möchten Sie Zeit gewinnen und sich Spesen sowie Umtriebe ersparen? Mit LSV und Debit Direct bieten wir Ihnen zwei Zahlungsalternativen neben dem herkömmlichen Einzahlungsschein.
Bevollmächtigen Sie unsere Finanzleitung bei Visana, die Prämien – und wenn Sie wünschen, auch Leistungen – direkt Ihrem Bank- oder Postkonto zu belasten. Ergänzen Sie dazu die fehlenden Angaben auf dem unten stehenden Formular und lassen Sie sich den Auftrag von Ihrer Bank bestätigen. Für Debit Direct (DD) ist dies nicht erforderlich.
Sie können die Ermächtigung für die Direktbelastung der Prämien jederzeit annullieren oder einzelne Lastschriften widerrufen.
Senden Sie das Formular an Visana Services AG, Weltpoststrasse 19, 3000 Bern 1.
Sobald Sie von uns keinen Einzahlungsschein mehr erhalten, ist das Lastschriftverfahren aktiviert.
Ja, LSV können Sie sowohl für Prämien- als auch für Leistungsrechnungen verwenden.
Die E-Rechnung ist ein Service von PostFinance und den Schweizer Banken. Wenn Sie sich dafür entscheiden, erhalten Sie Ihre Rechnungen direkt in Ihrem E-Banking-Portal oder Postfach (PC) und können per Mausklick online bezahlen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.e-rechnung.ch.
Ab dem Zeitpunkt, wo der Beleg bei Galenos eintrifft, dauert dies in der Regel um die 15–25 Tage.
Bei Schaltereinzahlungen dauert es in der Regel 4-5 Arbeitstage. Um Überschneidungen mit der Mahnung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen das Lastschriftverfahren LSV.
Die Post verrechnet ihren Mehraufwand für die Bearbeitung. Eine einzelne Gebühr fällt kaum ins Gewicht, addiert man aber die Gebühren von allen unseren Kunden, ergibt dies einen sehr hohen Betrag. Darum empfehlen wir Ihnen, Ihre Rechnungen online oder mit Lastschriftverfahren LSV zu begleichen. Für Fragen steht Ihnen unser Vertrieb gerne zur Verfügung.
Beim E-Banking überweisen Sie den geschuldeten Betrag via Internet. Für ausführliche Informationen setzen Sie sich bitte mit Ihrer Hausbank oder Postfiliale in Verbindung.
Personen mit Wohnsitz in der Schweiz in entsprechenden wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anspruch auf eine Verbilligung gemäss dem aktuellen Steuerfaktor ihres Wohnkantons. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Gemeinde.
Der Datenaustausch ist nur bei vorliegender schriftlicher Vollmacht möglich, ausser bei den gesetzlichen Ausnahmen wie Anwälte, Bevollmächtigten und Sozialhilfebehörden.
Unsere Kundenberater zeigen Ihnen gerne die verschiedenen Möglichkeiten.
Gerne lassen wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot zukommen.
Der Abschluss von Zusatzversicherungen beinhaltet eine Risikoprüfung. Je nach Gesundheitszustand sind Einschränkungen oder eine Ablehnung möglich.
Für Sie bleibt alles gleich. Sie erhalten wie bis anhin ihren gewohnten Service aus einer Hand.
Der Wechsel in eine Visana-Grundversicherung steht allen Versicherten frei.
Bitte beachten Sie aber, dass die vorgeschriebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden müssen (schriftliche, fristgerechte Kündigung, keine Ausstände).
Der Wechsel in eine Galenos-Grundversicherung steht allen Versicherten frei.
Bitte beachten Sie aber, dass die vorgeschriebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden müssen (schriftliche, fristgerechte Kündigung, keine Ausstände).
Ja. Gerne unterstützen wir Sie bei einem Übertritt in eine Grund- oder Zusatzversicherung von Visana.
Auch der Abschluss einer Sachversicherung ist jederzeit möglich.
Ja, wir beraten Sie gerne bei uns vor Ort.
Ihre Galenos-Kundenberater stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung. Sie dürfen aber auch gerne eine Agentur von Visana kontaktieren.
Haben Sie neu zu Ihren Visana-Zusatzversicherungen eine Galenos-Grundversicherung abgeschlossen? Ihre Agentur wie auch sämtliche andere Visana-Aussenstellen stehen Ihnen gerne bei Fragen zu Verfügung.
Wenn Sie Zusatzversicherungen von Galenos und Visana haben, empfehlen wir Ihnen, sich wie bis anhin an Ihre Galenos-Agentur zu wenden.